Corona-Individualtraining Buchungssystem
Achtung
Aktuell lässt die SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Berliner Senats keinen Trainingsbetrieb zu:
§ 18 Sportausübung
(1) Sport darf vorbehaltlich des Satzes 2 nur alleine oder mit einer anderen Person kontaktfrei und unter Einhaltung der Abstandsregelungen nach § 3 Absatz 1 erfolgen. Für folgende Personengruppen gilt die Beschränkung des Satz 1 nicht:
- für den Personenkreis gemäß § 2 Absatz 2
(Ehe und Lebenspartner sowie Angehörige des eigenen Haushalts), - für Bundes- und Landeskaderathletinnen und -athleten, Profiligen und Berufssportlerinnen und Berufssportler,
[…]
(2) Die Sportausübung in gedeckten Sportanlagen, Fitness- und Tanzstudios und ähnlichen Einrichtungen ist nur zulässig, soweit sie erforderlich ist- für den Sport des in Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 genannten Personenkreises,
[…]
Ansonsten ist sie untersagt.
Wir informieren, sobald ein Trainingsbetrieb wieder möglich ist.